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Private Rechtsschutzversicherung

Der Versicherer sorgt nach Eintritt des Versicherungsfalles für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers und trägt die diesem hierbei entstehenden Kosten, soweit sie erforderlich und – im Zivilprozess – nicht von der Gegenseite zu erhalten sind. Verschiedene Kosten sind: Rechtsanwaltskosten, Gerichtskosten, Nebenkosten in Zivil- bzw. Strafsachen, usw. zurück