Auslandsreisekrankenversicherung
Die Auslandsreisekrankenversicherung ist eine private Zusatzversicherung. Sie ist zugeschnitten auf die besonderen Gefahrenlagen und
den besonderen Bedarf während eines vorübergehenden Aufenthalts im Ausland. Sie sichert die Kosten der Heilbehandlung von Krankheiten oder Unfallfolgen bei Auslandsaufenthalten ab.
Da der Leistungsanspruch gesetzlich Versicherter im Ausland nur sehr eingeschränkt gilt, empfiehlt sich vor allem für gesetzlich Versicherte eine private Vorsorge zu treffen.
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