Ich berate Sie gerne Guido Junge

Pflegetagegeldversicherung

Unabhängig von den aus der privaten Pflegepflichtversicherung erbrachten Leistungen wird dem Pflegebedürftigen ein nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit und der Art der Pflege gestaffeltes Tagegeld bzw. eine monatliche Summe zur freien Verfügung ausgezahlt. Kostennachweise sind meist nicht erforderlich. zurück