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Kurtagegeld

Als Kur bezeichnet man bestimmte Behandlungsmethoden und -arten, die vorbeugend im Hinblick auf mögliche später eintretende Erkrankungen oder zur Stabilisierung des Gesundheitszustandes eingesetzt werden. Sie können sowohl ambulant als auch stationär durchgeführt werden. Die wichtigsten Kostenträger für Kuren sind die gesetzlichen Rentenversicherungsträger. Nicht berufstätige Personen können Kurleistungen von der GKV erhalten. Beihilfeberechtigte Personen erhalten Leistungen für Kuren in Höhe ihres Beihilfebemessungssatzes. Die Vollversicherungstarife der PKV sehen i.d.R. keine Erstattung von Kuren vor. Sollte jemand nicht mehr in die gesetzliche Rentenversicherungskasse einzahlen, hat er meist auch keinen finanziellen Anspruch auf Erstattung von Kur- oder Reha-Leistungen. zurück