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Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung

Das Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung soll das durch Arbeitsunfähigkeit (AU) entgangene Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen teilweise ersetzen. Versicherte haben Anspruch auf Krankengeld in Höhe von 70% des entgangenen regelmäßigen Bruttoentgelts bis zur mtl. Beitragsbemessungsgrenze. Des Weiteren ist die Höhe des Krankengeldes begrenzt auf max. 90% des Nettoeinkommens.
Krankengeld wird für dieselbe Krankheit für längstens 78 Wochen innerhalb eines Zeitraumes von 3 Jahren, gerechnet ab dem 1.Tag der AU gezahlt. Für die Dauer der Lohn- oder Gehaltsfortzahlung ruht die Krankengeldzahlung. zurück