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Gruppenversicherung für Firmen oder Verbände

In der Gruppenversicherung besteht ein Versicherungsvertrag für eine Vielzahl von Personen über die jeweilige Gruppenspitze. Dies kann eine Vereinigung oder ein Arbeitgeber sein.
Für den Abschluss einer Gruppenversicherung sind bestimmte Anforderungen zu erfüllen, besonders im Hinblick auf die Mindestzahl der zu versichernden Personen. Dem steht jedoch eine Reihe von Vergünstigungen entgegen, z. B. die Möglichkeit des Erlasses von Wartezeiten. Aufgrund geringerer Verwaltungs- und Abschlusskosten ist auch der Beitrag in der Regel geringer als in der Einzelversicherung.
Die Ehegatten, Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft und Kinder von Mitgliedern/Mitarbeitern können – sofern im Gruppenversicherungsvertrag zulässig – mitversichert werden, solange sie sich noch in der Ausbildung befinden. Die Versicherung kann aufrecht erhalten bleiben, solange das Mitglied/der Mitarbeiter im Gruppenversicherungsvertrag versichert ist.
In der Gruppenversicherung entfallen i.d.R. die Wartezeiten. zurück