Ich berate Sie gerne Guido Junge

Bauherrenhaftpflichtversicherung

Wenn Sie einen Bauauftrag vergeben, wird die Haftung in der Regel von Ihnen, als Bauherrn oder Frau, auf den Bauunternehmen übertragen. Allerdings können Sie als Bauherr(frau) immer noch selbst haftbar gemacht werden – z. B., wenn ein Bauunternehmen leistungsunfähig wird oder es bestimmte Risiken nicht versichert oder unzureichend abgedeckt hat. So gibt es viele Möglichkeiten, dass Sie wegen unvorsichtiger Auswahl von Bauunternehmern oder Architekten haften müssen.
Sollten Sie kurz vor der Verwirklichung Ihres Traumes stehen und schon fast den ersten Spatenstich gesetzt haben, rufen Sie uns bitte vorher noch kurz an und vereinbaren einen kostenlosen Gesprächstermin, um dieses Risiko für Sie selbst zu minimieren. zurück